Die Kosten der Tagespflege und die Finanzierung
Die täglichen Gesamtkosten für einen Platz in der Tagespflege setzen sich aus vier Komponenten zusammen.
Pflege- und Betreuungskosten: Decken die pflegerische Versorgung und soziale Betreuung ab.
- Diese Kosten werden von der Pflegekasse im Rahmen des monatlichen Budgets übernommen.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Umfassen Mahlzeiten und die Nutzung der Räumlichkeiten.
- Diese müssen grundsätzlich privat getragen werden (Eigenanteil).
Investitionskosten: Dienen der Instandhaltung und Modernisierung der Einrichtung.
- Auch diese sind privat zu tragen (Eigenanteil).
Fahrtkosten: Fallen bei Nutzung des Hol- und Bringdienstes an.
- Diese werden von der Pflegekasse im Rahmen des Tagespflege-Budgets übernommen.
Leistungen der Pflegekasse (ab Pflegegrad 2):
Die Pflegekasse übernimmt die Pflege-, Betreuungs- und Fahrtkosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Diese Leistungen werden zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen gewährt und kürzen diese nicht.
- Pflegegrad 2: 724 € / Monat
- Pflegegrad 3: 1.363 € / Monat
- Pflegegrad 4: 1.693 € / Monat
- Pflegegrad 5: 2.095 € / Monat
Wichtiger Hinweis zu unseren Tagessätzen:
Auf unserer Webseite werden keine genauen Tagessätze veröffentlicht, da die Kosten von Ihrem individuellen Bedarf abhängen.
Für eine genaue Ermittlung und ein transparentes Angebot laden wir Sie herzlich zu einem kostenlosen Beratungsgespräch ein.
Finanzierung des Eigenanteils und flexible Nutzung von Budgets
Der private Eigenanteil muss nicht vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden.
Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, auch wenn das reguläre Tagespflegebudget ausgeschöpft ist.
a) Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Jeder Person mit einem Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) steht ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zu. Dieses Geld kann ideal genutzt werden, um den Eigenanteil der Tagespflege (Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) zu finanzieren.
b) Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI)
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können bis zu 40 % ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen in zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln.
Dieses umgewandelte Budget kann explizit genutzt werden, um den Eigenanteil der Tagespflege zu finanzieren.
Dies muss nicht gesondert beantragt werden und reduziert die private finanzielle Belastung erheblich.
c) Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wenn das monatliche Budget für die Tagespflege aufgebraucht ist, können die Budgets der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege genutzt werden, um zusätzliche Tage zu finanzieren.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Das Budget (bis zu 1.612 € pro Jahr) kann stundenweise für die pflegebedingten Kosten und den Transport in der Tagespflege eingesetzt werden.
- Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Nutzung nicht gekürzt.
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): Nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege können auf das Budget der Verhinderungspflege übertragen werden, wodurch sich dieses auf bis zu 2.418 € pro Jahr erhöht.
d) Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) – Keine Angst vor Verarmung!
Sollten Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu decken, kann beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" nach dem SGB XII beantragt werden.
Das nimmt Ihnen die Angst vor Verarmung:
Der Gesetzgeber schützt das Vermögen der pflegebedürftigen Person und ihrer Partner.
Schonvermögen: 10.000 € für die pflegebedürftige Person und weitere 10.000 € für den Ehe- oder Lebenspartner .
Eine selbst genutzte, angemessene Immobilie ist ebenfalls geschützt und muss nicht verkauft werden.
Kinder werden nur dann zur Finanzierung herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt.
Zuständigkeit und Antragstellung im Landkreis Harburg:
Für die "Hilfe zur Pflege" ist die Abteilung Soziale Leistungen des Landkreises Harburg zuständig.
Antragstellung: Der Antrag kann direkt beim Landkreis, der zuständigen Gemeinde oder über uns gestellt werden.
- Ein formloser Antrag genügt, um Fristen zu wahren.
Erforderliche Nachweise: Für den Antrag sind Nachweise über Einkommen, Vermögen, der Pflegegrad-Bescheid und der Tagespflegevertrag erforderlich.
Beratung und Formulare: Es gibt keine spezifischen Checklisten für teilstationäre Pflege online.
- Es wird dringend empfohlen, direkt einen Termin bei der Abteilung Soziale Leistungen zu vereinbaren, um die individuellen Anforderungen zu besprechen. Kostenlose Unterstützung bietet auch der Pflegestützpunkt des DRK Kreisverbands Harburg-Land.
Informationen und Kontakt: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen - Landkreis Harburg
Allgemeiner Kontakt: Abteilung Soziale Leistungen - Landkreis Harburg
e) Beihilfe für Beamte
Beamte, Pensionäre und deren Angehörige erhalten von ihrem Dienstherrn (in Niedersachsen das NLBV) eine Beihilfe zu den Pflegekosten.
Diese ergänzt die Leistungen der Pflegeversicherung.
Erstattungsfähige Kosten: Beihilfefähig sind die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege und die notwendige Beförderung.
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht beihilfefähig, können aber über den Entlastungsbetrag oder den Umwandlungsanspruch finanziert werden.
Antragstellung: Nutzen Sie den allgemeinen "Antrag auf Beihilfe" des NLBV. Es gibt kein spezifisches Formular für Tagespflege
Informationen und Anträge: Antragsformulare und Informationsblätter des NLBV
Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen (Zuzahlungsbefreiung)
Dieses Thema betrifft Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel oder Krankenhausaufenthalte und ist von den Kosten der Tagespflege getrennt zu betrachten. Der Antrag wird direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gestellt, nicht bei einer Behörde des Landkreises Harburg.
Belastungsgrenze: Sie müssen Zuzahlungen nur bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen.
Chronisch Kranke: Für schwerwiegend chronisch Kranke sinkt die Grenze auf 1 %.
- Als schwerwiegend chronisch krank gilt u.a., wer einen Pflegegrad 3, 4 oder 5 hat.
Antragstellung: Sammeln Sie alle Quittungen und stellen Sie bei Erreichen Ihrer Belastungsgrenze einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse
Der Kostenvorteil bei eigener Anfahrt: Mehr Betreuung für Ihr Geld
Das Budget der Pflegekasse für die Tagespflege beinhaltet die Kosten für den Fahrdienst.
Wenn Sie Ihre Angehörigen selbst bringen und abholen, entfallen diese Fahrtkosten. Der eingesparte Betrag verbleibt im Budget und kann für zusätzliche Besuchstage genutzt werden.
